1. Geltungsbereich

Für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen flashlightIMAGE, Alte Schanze 24, 48159 Münster - nachfolgend flashlightIMAGE genannt - und den Kunden von flashlightIMAGE geschlossen werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

Zum Leistungsumfang von flashlightIMAGE gehört die Produktion und Lizenzierung hochwertiger Imagefilme in Form von Videoproduktionen für Firmen, Institutionen u.ä. Für diese Filme sowie evtl. bestellte ergänzende Dienstleistungen gelten die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen, wobei sich das Vertragsverhältnis zwischen flashlightIMAGE und dem Kunden ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form richtet. Ausdrücklich widerspricht flashlightIMAGE hiermit der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

3. Durchführung

Die Durchführung der Auftragsproduktion durch flashlightIMAGE geschieht in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Festpreis.

Dabei wird die Produktion in enger Abstimmung mit dem Kunden und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftrags durchgeführt. flashlightIMAGE obliegen dabei sämtliche organisatorischen und künstlerischen Tätigkeiten. Das Letztentscheidungsrecht behält sich flashlightIMAGE vor.

4. Nutzungsrechte / Lizenzierungen

Mit dem vollständigen Eingang der fälligen Vergütung bei flashlightIMAGE wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Film für den eigenen Bedarf zur Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes - ganz oder in Ausschnitten - eingeräumt. Bei Nutzung des Films ist an geeigneter und gut sichtbarer Stelle folgender Urheberhinweis anzubringen: 'Eine Produktion von flashlightIMAGE'.

Wünscht der Kunde bei der Produktion des Imagefilms die Abbildung von Gegenstände oder die Verwendung von vorbestehenden Werken, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, so weist der Kunde flashlightIMAGE ausdrücklich und in Schriftform vor Vertragsabschluss darauf hin. Dabei ist der Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht zu nennen. Ferner bestätigt der Kunde zur rechtswirksamen Einräumung dieser Rechte befugt zu sein.

Es obliegt dem Kunden zu garantieren, dass entgegenstehende Rechte Dritter - insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Films oder Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten - nicht bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine Erklärung abgibt.

Bestehen Rechte Dritter oder des Kunden, räumt dieser - soweit seine Rechtsmacht reicht - flashlightIMAGE mit Vertragsabschluss das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Produktion in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten filmisch zu verwerten. Dabei werden flashlightIMAGE insbesondere die folgenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt:


  • Videogrammrecht,
  • Theaterrecht,
  • Senderecht,
  • Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übermittlungsrecht,
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
  • Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht,
  • Recht zur Werbung und (Teil-)Auswertung,
  • Drucknebenrecht,
  • Tonträgerrecht,
  • Recht zur Auswertung des Films in interaktiven Formen,
  • zur Zeit unbekannte technische Nutzungsarten.

Sollte der Kunde entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von Rechten befugt gewesen sein oder entgegenstehende Rechte Dritter bestanden haben, stellt er flashlightIMAGE von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen flashlightIMAGE wegen einer dadurch verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. Ferner bleibt die Geltendmachung weitergehender Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Kunden durch flashlightIMAGE ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde räumt flashlightIMAGE ausdrücklich das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den vom flashlightIMAGE produzierten Film zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

5. Vertragsschluss / Vertragsdurchführung

Angebote von flashlightIMAGE sind grundsätzlich unverbindlich. Erst wenn dem Kunden ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot vorgelegt wird, kommt ein Vertrag durch Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei flashlightIMAGE in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) innerhalb der von flashlightIMAGE genannten Annahmefrist zustande. Eine modifizierte Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.

Die Forderungen von flashlightIMAGE sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Die Annahme eines Auftrags behält sich flashlightIMAGE vor. Ein Angebot des Kunden führt dann zum Vertragsschluss, wenn diesem eine Auftragsbestätigung von flashlightIMAGE in Textform zugeht. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung durch flashlightIMAGE wird dem Kunden ein Fertigstellungstermin mitgeteilt, der jedoch keinen Fixtermine darstellt. Kann der Fertigstellungstermin aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von flashlightIMAGE liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber flashlightIMAGE keinerlei Ersatzansprüche.

Für eine Kündigung durch den Kunden bis zur Fertigstellung der Produktion gilt § 649 BGB. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Das Original-Filmmaterial bleibt Besitz und Eigentum von flashlightIMAGE. Nach Fertigstellung der Produktion wird dem Kunden eine Kopie des Films auf DVD übergeben.

Technische Mängelrügen und Beanstandungen des Kunden müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entgegennahme der Filmkopie in Textform angezeigt werden. Bei begründeten Beanstandungen hat flashlightIMAGE das Recht und die Pflicht, bis zu zwei Nachbesserungsversuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Sollte der Mangel danach nicht beseitigt sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wobei dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich durch flashlightIMAGE erstattet werden. Die von flashlightIMAGE dem Kunden gegenüber eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall bei flashlightIMAGE.

6. Sonstiges

Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haftet flashlightIMAGE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht durch flashlightIMAGE beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Da die Datenkommunikation über das Internet nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet flashlightIMAGE weder für die ständig und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Online-Präsenz noch für technische und elektronische Fehler, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere gilt dies für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

Etwaige Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen in Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig in Textform bestätigt wurden.

Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die in ihrem Regelungsgehalt dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung im Hinblick auf die Zwecke des Vertrages möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster, Westfalen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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